Allgemeine Geschäftsbedingungen
Orbisan Ltd.
- Stand August 2009 -
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die Orbisan Ltd. hätte ausdrücklich anderslautenden Geschäftsbedingungen schriftlich ausgedrückt zugestimmt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von der Orbisan Ltd. ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Orbisan Ltd. gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner.
§ 2 Kaufpreis
Der Kaufpreis wird gemäß der in der Anlage aufgeführten Preisliste (inklusive Versand) berechnet. Auch die Fälligkeit des Kaufpreises ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Soweit von der Preisliste abweichende Zahlungsziele abgesprochen werden, müssen diese schriftlich von der Orbisan Ltd. bestätigt werden.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zum Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden nach dessen Angaben. Die Preisgefahr geht von der Orbisan Ltd. auf den Kunden mit Übergabe der Ware an die Transportperson über.
§ 4 Gewährleistung
Die Orbisan Ltd. ist im Gewährleistungsfalle berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, oder Ersatzlieferungen zu leisten. Die Orbisan Ltd. ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung, oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung ist das, oder sind die Teile, für die Ersatz geliefert wurde, an die Orbisan Ltd. zurückzugeben. Wird das Teil, für welches Ersatz geliefert wurde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft der Ersatzlieferung an Orbisan Ltd. zurückgeliefert, so entfällt rückwirkend der Gewährleistungsanspruch des Kunden für das beanstandete Teil und die Orbisan Ltd. ist berechtigt, auch die Ersatzlieferung wie eine normale Lieferung zu behandeln.
Die Orbisan Ltd. leistet keine Gewähr für Mängel und Mangelfolgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anwendung entstehen, insbesondere wenn die Anwendung entgegen den Vorgaben des Herstellers oder nicht fachgerecht erfolgt.
Eine etwaige Produkthaftung der Orbisan Ltd., insbesondere sich hieraus ergebende Schadenersatzansprüche des Kunden, bestehen nicht, soweit der Fehler des Produktes aus fehlerhafter Anwendung entsteht, bzw. die Verwendung des Produktes entgegen den Vorgaben des Herstellers erfolgt, oder nicht fachgerecht erfolgt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Orbisan Ltd. ist verpflichtet, einem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Zugang dessen diesbezüglicher Aufforderung den Hersteller, oder diejenige Person zu benennen, der/die der Orbisan Ltd. das Produkt geliefert hat. Die Orbisan Ltd. haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 5 Sonstiges
Der Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages ist bei Vollkaufleuten der Firmensitz der Orbisan Ltd.. Beide Parteien behalten sich jedoch das Recht vor, den anderen an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften des Staates Malta.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Rest des Vertrages und der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Parteien werden dann eine der unwirksamen, oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
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